Häufige Fragen /FAQ
Schreiben Sie uns unter egartsteig@unser-icking.de! Nachfolgend Antworten auf häufige Fragen aus der öffentlichen Diskussion. Für Antworten bitte auf die Fragen klicken:
- ? Geht es der Initiative „Unser Icking“ nur um die Verhinderung der Bebauung der Wiese am Egartsteig oder verfolgt sie weitergehende Ziele?
- Uns geht es um mehr als nur eine Wiese. Uns Ickinger verbindet ein Lebensgefühl, das seit dem Wirken von Gabriel von Seidl und Ludwig Dürr in sehr besonderer Weise die Landschaft in das ortsplanerische Konzept einbindet. Dass die Wiese am Egartsteig so in den Mittelpunkt der Diskussion geraten ist, hängt sicher auch damit zusammen, dass es den Ickingern bei dieser landwirtschaftlichen Fläche mitten im Ort nicht allein um den Blick auf das Isartal geht. Dort lässt sich im Kern empfinden, was Icking ausmacht: man kann hier den ländlichen Charakter von Icking spüren, es entsteht ein Gefühl von Natur, von Farben und von Weite im Ortsbild – und das an einer Stelle, die aufgrund von Kindergarten, Schulen, Wochenmarkt und Kirche von sehr vielen Menschen als zentraler Ort in Icking empfunden wird und wo dieses besondere Lebensgefühl täglich unmittelbar erlebt werden kann. Dieses Lebensgefühl sehen wir gefährdet, wenn diese das Ortsbild so stark prägende Wiese bebaut werden sollte. Es geht insoweit um viel mehr als nur um die Umwidmung einer beliebigen landwirtschaftlichen Fläche in Bauland.
- ? Handelt es sich bei dem Bürgerbegehren um eine Initiative von Anwohnern, die um Ihre Aussicht oder den Wert ihrer Grundstücke fürchten?
- Nein. Knapp 600 Bürger, das sind über 20% der wahlberechtigten Bevölkerung, aus allen Ortsteilen, Alters- und Berufsgruppen, von alteingesessenen Landwirtsfamilien bis zu jungen Neuzugezogenen, haben das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt. Nur ein ganz kleiner Bruchteil davon sind Anwohner. Unter den drei gesetzlichen Vertretern des Bürgerbegehrens ist kein Anwohner. Unter den zwölf Familien, die unsere Postwurfsendung im Februar 2016 unterschrieben haben, ist nur eine einzige unmittelbare Anwohnerfamilie. Anwohnerinteressen sind ebenso legitim wie das Verwertungsinteresse des Grundeigentümers. Unser Anliegen ist aber nicht die Vertretung von Anwohnerbelangen, sondern die Bewahrung unseres überkommenen Ortsbildes für die nächste Generation.
- ? Wollen die Unterstützer des Bürgerbegehrens jegliche weitere Bebauung in Icking verhindern, nach dem Motto „Die Natur braucht Schonung, sagte der Nachbar, denn er hat seine Wohnung“?
- Nein, keinesfalls. Die Einwohnerzahl von Icking ist im Zeitraum 2011 bis 2015 ja auch schon um ca. 6% gestiegen und es wurden zahlreiche neue Häuser und Wohnungen im Rahmen der bestehenden und rechtsgültigen Bebauungspläne und des Flächennutzungsplans gebaut. Auch aktuell stehen an verschiedenen Stellen in Icking Baukräne und das wird auch so bleiben, schließlich gibt es in Icking noch mehrere hundert bisher nicht ausgenutzte Baurechte. Hiergegen ist auch grundsätzlich nichts einzuwenden; wir wissen auch, dass der Zuzugsdruck enorm ist und Icking sich einem moderaten und behutsamen Wachstum nicht verschließen kann. Dies sollte aber nach unserer Auffassung unter Schonung des Ortsbildes und Erhaltung des ländlich geprägten Charakters geschehen. Bis vor kurzem war dies auch immer Konsens im Gemeinderat. Jetzt haben aber die Bürgermeisterin und die Mehrheit des Gemeinderates einen Politikwechsel von einem moderaten und behutsamen Wachstum hin zur Ausweisung eines großen neuen Baugebietes und einem großflächigen weiteren Flächenverbrauch beschlossen. Dies können und wollen viele Bürger nicht mittragen, zumal auch Gruppierungen, die jetzt landwirtschaftlichen Grund zu Bauland umwandeln wollen, vor der Gemeinderatswahl versprochen hatten, den rechtsgültigen Flächennutzungsplan nicht zu verändern
- ? Ist nicht die Bebauung der Wiese aus sozialen Gründen geboten, weil in Icking ein Mangel an bezahlbarem Mietwohnraum herrscht und der Eigentümer versprochen hat, auf der bei ihm verbleibenden Fläche „auch sozialverträgliche Mietwohnungen“ zu errichten?
- Nein. Hier muss zwischen der von der Gemeinde zu kaufenden und der beim Eigentümer verbleibenden Fläche unterschieden werden. Beim Eigentümer würden rund 5.000 qm verbleiben, was die Errichtung von 4 bis 5 Baukörpern erlauben würde. Die Zusage zur Schaffung von bezahlbarem Mietwohnraum bezieht sich, wie die Bürgermeisterin in der Bürgerversammlung vom 21. April 2016 eingeräumt hat, nur auf einen (!) der Baukörper. Dort soll Mietwohnraum für EUR 10,-- je qm angeboten werden, was von der Gemeinderatsmehrheit als besonders günstig angepriesen wird. Ist es aber nicht! In Icking gibt es keine amtlich ermittelte Vergleichsmiete; nach der Auswertung aller 30 Online-Mietangebote der letzten 24 Monate in Icking durch das Immobilienmarktforschungsinstitut IIB (www.wohnpreis.de) beträgt die Durchschnittsmiete in Icking für Neubauobjekte EUR 9,96 je qm. Von einer besonderen Sozial-Vergünstigung kann also keine Rede sein. Auch wir unterstützen Einheimischenmodelle und die Schaffung sozialverträglichen und gerade auch für die junge Generation bezahlbaren Wohnraums; die Errichtung eines einzigen Baukörpers mit Mietflächen zum normalen Marktpreis ist aber keine ausreichende Rechtfertigung, um die letzte innerörtliche Freifläche zu zu bauen.
- ? Geht es hier tatsächlich um einen grundsätzlichen Politikwechsel oder nur um eine einzelne Fläche?
- Wir gehen davon aus, dass die Huberwiese erst der Anfang ist. Die Bürgermeisterin beteuert zwar, dass die Grüngürtel zwischen den Ortsteilen von einer Bebauung frei bleiben sollen; früher hat sie allerdings auch beteuert, dass die Huberwiese nicht bebaut werden würde. Und auf der Bürgerversammlung hat sie die Auffassung vertreten, dass eine Wiese zwischen Icking und Irschenhausen nicht Teil des von einer Bebauung freizuhaltenden Grüngürtels sei, weil diese ja bereits von zwei Seiten umbaut sei. Es wird also bereits mit einiger Kreativität am Begriff des Grüngürtels herumgedeutelt. Wir geben uns hier keinen Illusionen hin: wenn die Huberwiese als zentrale Grünfläche Ickings bebaut wird, werden viele weitere Grünflächen folgen. Für einige landwirtschaftliche Flächen wurden schon in den vergangenen Jahren Anträge auf Ausweisung von Bauland gestellt und es gäbe dann schlichtweg kein Argument mehr, dies den jeweiligen Eigentümern abzuschlagen. Dann wird Icking in 10 oder 20 Jahren ein ähnliches Gesicht wie Geretsried oder Baierbrunn haben; der Charakter von Icking als ländliche Gemeinde mit Flächen um durchzuatmen und den Ausblick ins Isartal und in die Berge zu genießen wäre dann für immer verloren.
- ? Im Bürgerinformationsheft der Gemeinde behauptet die Bürgermeisterin, von den Gegnern der Bebauung würden „Halbwahrheiten“ verbreitet und die Beschlusslage im Gemeinderat zum Ankauf der westlichen Teilfläche unrichtig dargestellt. Stimmt das?
- Nein, im Gegenteil. Die Bürgermeisterin selbst hat uns schriftlich erklärt: " In der Sitzung des Gemeinderats am 29.02.2016 habe ich im Bericht der Bürgermeisterin mitgeteilt, dass der Gemeinderat beschlossen hat, eine Teilfläche der Wiese zwischen Talberg und Egartsteig zu erwerben. […] seien Sie versichert, dass das Thema Kaufvertrag und insbesondere dessen Inhalt vorher in mehreren nichtöffentlichen Sitzungen des Gemeinderat debattiert und immer wieder nachgebessert wurde, bevor am 29.02.2016 dann der Beschluss gefasst wurde." So auch unsere Darstellung im Bürgerinfoheft (S. 31). In der Darstellung der Bürgermeisterin (S. 30) wird dagegen der Eindruck erweckt, als sei nicht nur die Art der künftigen Bebauung sondern auch der Ankauf der Teilfläche noch nicht beschlossen. Der Eindruck ist falsch. Nur der Vertragstext selbst ist noch zu erstellen; der wesentliche Inhalt ist offenbar bereits genehmigt.
- ? Von Befürwortern der Bebauung wird behauptet, dass die optische Darstellung der möglichen Bebauung in der dem Bürgerbegehren vorangegangenen Postwurfsendung im Februar 2016 teilweise auf Vermutungen und Presseberichten und nicht auf Kenntnis der Diskussion im Gemeinderat basiere. Trifft das zu?
- Ja. Wir kritisieren ja gerade, dass die inhaltlichen Diskussionen des Gemeinderats zum Großteil unter Ausschluss der Öffentlichkeit in nichtöffentlicher Sitzung geführt wurden. Und zwar nicht nur Diskussionen über den Kaufvertrag mit dem Eigentümer (für die dies gesetzlich vorgeschrieben ist) sondern auch über die künftige Nutzung der Fläche. Leider hat die Bürgermeisterin den zunächst geplanten Informationsabend abgesagt und möchte nun erst nach dem Bürgerentscheid diskutieren, was die Gemeinde auf der von ihr zu erwerbenden Teilfläche vorhat. Im Vorfeld war insbesondere von betreutem Wohnen und dann von verbilligten Mietwohnungen die Rede. In unserem Info-Flyer konnten wir also nur mögliche Bebauungen darstellen und haben das so auch so gekennzeichnet. Und zwar bezogen auf die von der Gemeinde zu erwerbende Fläche – die vom Eigentümer selbst zu bebauende östliche Fläche ist dort gar nicht dargestellt. Verschiedentlich haben wir gehört, die Darstellung sei unrealistisch hinsichtlich Art und Höhe der möglichen Bebauung, da Geschosswohnungsbau in Icking derzeit gar nicht zulässig sei. Hier werden sich Manche noch wundern: Denn sowohl betreutes Wohnen als auch der Bau preisgebundener Mietwohnungen durch Investoren auf der Gemeinde-Fläche ist wirtschaftlich nur in Geschossbauweise denkbar. Aufschlussreich ist hierzu die Diskussion über eine geplante Seniorenresidenz in unserer Nachbargemeinde Münsing, wo der Bürgermeister (in der SZ vom 14. Juni 2016) den Bau von 90 (!) Einheiten in drei- und vierstöckigen Großgebäuden mit betriebswirtschaftlichen Notwendigkeiten des Betreibers rechtfertigt. Ähnliches gilt auch für preisgebundenen Mietwohnraum. Auch dabei wird man nicht über eine dörfliche Bebauung in ortsüblicher Einfamilienhaus-Optik sprechen. Das hat nicht nur ein von der Gemeinde eingeladener Bauträger-Vertreter vor dem Gemeinderat erläutert, sondern auch Landrat Niedermaier hat in der Bürgerversammlung am 21. April 2016 für Icking den Einstieg in den Etagenwohnungsbau gefordert. Hier ist die Bürgermeisterin aufgefordert, den Bürgern noch vor dem Bürgerentscheid reinen Wein einzuschenken, statt Anderen „Vermutungen“ und „Halbwahrheiten“ vorzuwerfen.
- ? Stimmt es, dass das geplante Vorgehen der Bürgermeisterin, erst (nicht-öffentlich) den Ankauf der Teilfläche zu beschließen und dann erst (öffentlich) über den Bebauungsplan zu beraten, üblich und rechtlich geboten ist?
- Nein. Es war ja zunächst auch, von der Bürgermeisterin und von der UBI, anders vorgesehen: erst sollte öffentlich (sogar in einer Bürgerwerkstatt) diskutiert und dann im Gemeinderat (bzw. per „Ratsbegehren“ von der Bevölkerung) beschlossen werden, ob (und wenn ja, wofür) die Gemeinde die westliche Teilfläche überhaupt braucht; danach erst sollten mit dem Kauf der Teilfläche vollendete Tatsachen geschaffen werden. Die Ablehnung der von der UBI vorgeschlagenen Bürgerwerkstatt im Gemeinderat (von mehreren Fraktionen und aus ganz unterschiedlichen Motiven) wurde dann offenbar als Freibrief genommen, das Gesamtprojekt nunmehr nichtöffentlich voranzutreiben. Dass die Reihenfolge dann umgekehrt wurde (erst Kauf, dann Planung), hat man der Bevölkerung monatelang verschwiegen; im Februar 2016 ist das dann herausgekommen. Erst hinterher hat man dies mit angeblichen rechtlichen Zwängen gerechtfertigt - die es vorher aber offenbar nicht gegeben hatte. Eine detaillierte Darstellung der Abläufe und der Besonderheiten des Verfahrens findet sich auf der Webseite der Ickinger Initiative unter www.ickinger-initiative.de/aktuelles
- ? Kann der Bürgerentscheid eine Bebauung überhaupt verhindern oder kann der Eigentümer sowieso eine Umwandlung in Bauland oder eine andere Nutzung verlangen?
- Bei positivem Ausgang des Bürgerentscheids kann innerhalb der gesetzlichen Bindungsfrist weder ein Ankauf der westlichen Teilfläche durch die Gemeinde noch eine Wohnbebauung erfolgen. Anderslautende Gerüchte, wonach Klagemöglichkeiten des Eigentümers gegen die gültige Bebauungsplanung bestehen könnten (Interview der Bürgermeisterin im Isar-Loisachboten vom 3. März 2016; gemeinsames Info-Flugblatt von UBI, CSU und PWG vom 1. Juni 2016), haben keinerlei sachliche Grundlage. Richtig ist allerdings, dass der Eigentümer das Grundstück einer anderweitigen landwirtschaftlichen Nutzung zuführen kann (z.B. als Maisfeld, was auch in der Vergangenheit schon einmal der Fall war und niemanden stören würde). Für eine sogenannte Energieholzplantage („schnellwachsende Bäume“), die von Bebauungs-Befürwortern gern als Schreckgespenst an die Wand gemalt wird, wäre ein gesondertes Genehmigungsverfahren mit Beteiligung der Grundstücksnachbarn, Festlegung von Abstandsflächen zur Wohnbebauung, Prüfung der Grundwassersituation und Abwägung landschaftspflegerischer Aspekte zu durchlaufen. Nach den Richtlinien des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 4. Februar 2016 kann die Genehmigung insbesondere versagt werden, wenn „wesentliche Belange der Landschaftspflege“ oder der „Erholungswert der Landschaft“ beeinträchtigt werden. Nachdem der Gemeiderat die Fläche jahrzehntelang als orts- und landschaftsprägend angesehen hat und es sich um die letzte innerörtliche Freifläche im Ortsteil Icking handelt, dürfte eine Energieholzplantage wohl kaum realistisch sein und ist wohl eher als „Drohkulisse“ der Gemeinderatsmehrheit anzusehen. Auch treten wir dafür ein, dem Grundeigentümer im Fall eines erfolgreichen Bürgerentscheides ein wirtschaftlich attraktives Pachtangebot zu unterbreiten, um seinen verständlichen und berechtigten Interessen Rechnung zu tragen und die Wiese dann unentgeltlich der Gemeinde für Veranstaltungen zur Verfügung zu stellen. Ein entsprechendes Angebot Ickinger Familien gab es schon im letzten Jahr. Leider hat der Eigentümer es nicht beantwortet; wir hoffen aber, am Ende doch ins Gespräch zu kommen.
- ? Stimmt es, dass auf der Wiese früher einmal Baurecht bestand und dieses den Eigentümern dann in einem enteignungsähnlichen Vorgang entzogen wurde?
- Nein. Zu keiner Zeit bestand auf der Fläche Baurecht. Richtig ist nur, dass die Fläche in einem früheren Flächennutzungsplan als mögliches künftiges Bauland vorgesehen war; einen Bebauungsplan gab es aber bis 1997 nicht, so dass, entgegen anderslautenden Darstellungen, kein Baurecht bestand. Dazu ist die Unterscheidung zwischen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan wichtig. Der Flächennutzungsplan ist der Rahmenplan, den die Gemeinde bei der Aufstellung des Bebauungsplans beachten muss. Der Bebauungsplan ist vom Gemeinderat aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Der Flächennutzungsplan bindet den Gemeinderat, gibt aber dem Grundeigentümer kein Baurecht. Dies tut grundsätzlich erst der Bebauungsplan (Ausnahme: Flächen im sog. Innenbereich, auf denen auch ohne Bebauungsplan Baurecht bestehen kann; nach damaliger Rechtslage gehörte die Fläche aber nicht zum Innenbereich). Schon 1983 hat der Gemeinderat, unter Beratung fachkundiger Planer, den landschaftsprägenden Charakter der Wiese am Egartsteig (und mehrerer anderer Grünflächen im Gemeindegebiet, mit denen in gleicher Weise verfahren wurde) erkannt und das Aufstellungsverfahren für den heute noch gültigen, nach langjähriger Arbeit 1997 verabschiedeten, Flächennutzungsplan eingeleitet. Dieser weist, ebenso wie der auf seiner Grundlage dann aufgestellte Bebauungsplan, den heute noch freien Teil der Wiese als landwirtschaftliche Fläche aus. Verständlicherweise hat der Eigentümer seinerzeit zur Wahrung seiner Interessen eine renommierte Anwaltskanzlei eingeschaltet, die sich jahrelang um eine andere Entscheidung des Gemeinderats bemüht, aber aus gutem Grund keine Klage eingereicht hat. Das sachlich wohlbegründete Vorgehen früherer Gemeinderäte ist ein normaler demokratischer Vorgang, der nichts mit einer „Enteignung“ zu tun hat. Auch ist die Gemeinde den Eigentümerfamilien schon damals entgegengekommen, indem ihnen auf dem östlichen Teil der Wiese (zur Kirchenleite) insgesamt sechs Baurechte eingeräumt wurden.