Liebe Mitbürger der Gemeinde Icking,

am Sonntag, den 10. Juli 2016 können wir in einem Bürgerentscheid über die Freihaltung der Wiese Ecke Egartsteig/Ludwig-Dürr-Straße ("Huberwiese") von einer Bebauung entscheiden. Wir bedanken uns bei über 580 Ickingern, die das Bürgerbegehren mit ihrer Unterschrift unterstützt haben. Auf dieser Seite finden Sie alle Informationen dazu. Unter Häufige Fragen finden Sie unsere Antworten zu den strittigen Themen rund um den Bürgerentscheid. Als Initiatoren des Bürgerbegehrens bitten wir Sie herzlich: Machen Sie von Ihrem Stimmrecht Gebrauch und stimmen Sie für den Erhalt der Wiese mit
Ja für ein Icking mit Weitblick

Worum geht es?

Am 10. Juli geht es nicht nur um die Freihaltung einer einzelnen, wenn auch besonders prägenden, Grünfläche, sondern auch um eine Weichenstellung zur Bewahrung unserer Landschaft und zur Erhaltung des ländlichen Charakters unseres Ortes für die nächste Generation. Die Entscheidung betrifft alle Gemeindebürger!

Die Wiese wurde von früheren Bürgermeistern und Gemeinderäten im gültigen Flächennutzungsplan seit Jahrzehnten als zentrale Blickachse von einer Bebauung freigehalten. Ohne erkennbares ortsplanerisches Konzept möchte der Gemeinderat nun aber dem Grundeigentümer im östlichen Bereich der Wiese (Richtung Isartal) eine vollständige Bebauung mit mehreren Baukörpern genehmigen. Im Gegenzug soll die Gemeinde den vorderen Teil der Wiese (am Kreisverkehr / Schulzentrum) verbilligt zur späteren Bebauung erwerben, ohne dass klar ist, ob und wozu diese Teilfläche überhaupt benötigt wird. Damit würde ohne Not die letzte innerörtliche Freifläche im Ortsteil Icking zugebaut und die einmalige Sichtachse ins Isartal zerstört.

Maßvolle Verdichtung statt Dammbruch!

Die große Wiese am Egartsteig gegenüber dem Schulzentrum wurde von unserem letzten Bürgermeister Guggenmos, und früheren Gemeinderäten seit Jahrzehnten als für unseren Ort zentrale Sichtachse von einer Bebauung freigehalten. Diese Wiese ist als landwirtschaftliche Fläche ausgewiesen und wäre – wenn der Gemeinderat nicht anders entscheidet – niemals bebaubar geworden.

Woher der plötzliche fundamentale Politikwechsel der UBI und anderer im Gemeinderat vertretener Gruppierungen kommt, erscheint rätselhaft. Nachdem in Icking noch mehrere hundert ungenutzte Baurechte bestehen, wäre eine weitere Verdichtung durch Versiegelung und Bebauung der noch vorhandenen Grünflächen ortsplanerisch äußerst fragwürdig. Auch wir wissen, dass der Zuzugsdruck enorm ist und Icking sich einem moderaten und behutsamen Wachstum nicht verschließen kann. Dies sollte aber nach unserer Auffassung unter Schonung des Ortsbildes und Erhaltung des ländlich geprägten Charakters geschehen. Auch die Zusage des Eigentümers, auf einem kleinen Teil der östlichen Fläche (nur in einem von mindestens vier Baukörpern) Mietwohnraum zu schaffen, rechtfertigt nicht die Versiegelung von über 9.000 qm Wiese und das Verbauen der Blickachse für alle Ickinger.

Eine Bebauung der Wiese kann auch zu einem Dammbruch in der Ortsplanung führen. Schon jetzt haben verschiedene Eigentümer von anderen landwirtschaftlichen Flächen angefragt, ob diese in Bauland umgewandelt werden können. Wird die Wiese am Egartsteig für eine Bebauung freigegeben, kann eine Bebauung bei anderen Wieseneigentümern aus Gerechtigkeitsgründen nur noch schwer abgelehnt werden. So würde Icking zu einem weiteren gesichtslosen Vorort von München werden. Die, die heute beteuern, die Wiese sei kein Bezugsfall für die Bebauung weiterer Grünflächen, haben uns vor kurzem (im Wahlprogramm der UBI zur Kommunalwahl 2014) auch versprochen, den gültigen und bewährten Flächennutzungsplan beizubehalten - und propagieren nun das Gegenteil.

Begründet wird die Entscheidung u.a. mit den Interessen des Eigentümers, der seine Fläche nicht mehr landwirtschaftlich nutzen, sondern „loswerden“ möchte. Weniger betont wird hierbei, dass dem Eigentümer bereits 1997 drei Baurechte am östlichen Rand der Wiese im Gegenzug dafür eingeräumt wurden, dass die Wiese im Übrigen nicht bebaut und als zentrale Sichtachse erhalten bleibt.

Ein letztes Jahr übermitteltes Angebot von Ickinger Bürgern, die Wiese zum ortsüblichen Preis zu pachten, um diese der Gemeinde bspw. für Veranstaltungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen, ließ der Eigentümer unbeantwortet. Es scheint also letztlich um handfeste wirtschaftliche Interessen des Eigentümers an einer massiven Wertsteigerung seines über 9.000 großen Grundstücks zu gehen.

Für Transparenz, Augenmaß und Weitblick in der Ortsplanung!

Zur Durchsetzung ihrer Bebauungsabsichten hatten die UBI und die ihr angehörende Bürgermeisterin Frau Menrad zunächst in der Sitzung im Januar 2015 versucht, ohne vorherige Diskussion in der Öffentlichkeit und im Gemeinderat die Weichen für eine Bebauung der Wiese zu stellen. Es wurde ein Beschluss gefasst, wonach die Bebauung „grundsätzlich befürwortet“ wird. Begründet wurde dies von der Bürgermeisterin mit „Sachzwängen“, die Gemeinde brauche das Grundstück nämlich für die Niederschlagswasserbeseitigung.

Nachdem die Süddeutsche Zeitung über dieses Vorhaben berichtete, so dass die „geräuschlose“ Verwirklichung des Vorhabens gescheitert war, fand eine breite öffentliche Diskussion statt, die wir auf dieser Seite in der Presseschau dokumentiert haben.

Auch ein von 325 Bürgern unterzeichnetes Schreiben für den Erhalt der Wiese blieb jedoch bei der Bürgermeisterin und der Mehrheit des Gemeinderates ohne Wirkung. Statt mit der Niederschlagswasserbeseitigung wurden die Bebauungsabsichten der Gemeinde im Verlauf der weiteren Diskussionen dann zunächst mit „betreutem Wohnen für alte Menschen“ begründet, dann mit der angeblichen Notwendigkeit eines Mietwohnungsbaus. Zwischenzeitlich war auch eine Konzerthalle im Gespräch.

Um keine weitere „lästige“ öffentliche Diskussion zu diesem alle Gemeindebürger betreffenden Thema führen zu müssen, wurde die weitere Behandlung dann allerdings in den nicht-öffentlichen Teil der Gemeinderatssitzungen verlagert und die ursprünglich zugesagte Reihenfolge des Vorgehens (erst öffentliche Debatte über die Planung auf der der Gemeinde zufallenden Teilfläche, dann nichtöffentliche Vertragsverhandlungen mit dem Eigentümer) umgekehrt. Leider wurde die Öffentlichkeit nicht nur – was ja legitim ist – über die Inhalte der Verhandlungen sondern auch über die geänderte Art des Vorgehens monatelang im Unklaren gelassen. Die Abläufe im Gemeinderat sind unter www.ickinger-initiative.de/aktuelles detailliert dargestellt.
Erst im Januar 2016 wurde die Öffentlichkeit informiert, dass bereits mit dem Eigentümer über einen Kauf des vorderen Teils der Wiese konkret verhandelt wird. Mit dem Abschluss des Vertrages sollen, auch wenn das formale öffentliche Bebauungsplanverfahren noch nachgeschaltet werden muss, unumkehrbare Fakten geschaffen werden; denn der Vertrag soll ein Rücktrittsrecht nur für den Eigentümer, nicht für die Gemeinde, vorsehen.

Gleichzeitig wurde und wird versucht, der Öffentlichkeit entgegen den rechtlichen Fakten weiszumachen, eine Bebauung der Fläche könne sowieso nicht verhindert werden und es habe dort schon früher einmal Baurecht gegeben. Was davon zu halten ist, lesen Sie unter Häufige Fragen.

Mittlerweile hat die Gemeinderatsmehrheit eingeräumt, noch gar nicht zu wissen, ob und wofür die ihr im Gegenzug zu einer Baulandausweisung auf dem Ostteil der Wiese angebotene westliche Teilfläche überhaupt gebraucht wird. Statt von konkreten Projekten ist neuerdings nur noch von einer „Vorratsfläche für gemeindliche Pflichtaufgaben“ aller Art die Rede (wozu übrigens der Mietwohnungsbau gerade nicht gehören würde!). Letztlich scheint der Mehrheit im Gemeinderat jede Begründung recht zu sein, mit der sie die Verkaufs- und Bebauungswünsche des Grundeigentümers erfüllen kann, nach dem Motto: „Erst kaufen (und die Verbauung der Aussicht auf der anderen Teilfläche zulassen), dann den Bedarf prüfen!“.

„Ja“ beim Bürgerentscheid heißt dagegen: „ja“ zu einer fundierten Ortsplanung mit Augenmaß und Weitblick, wie wir sie in Icking jahrzehntelang hatten, und „nein“ zu Intransparenz und unausgegorenen Schnellschüssen.

Bitte machen Sie am 10. Juli von Ihrem Stimmrecht Gebrauch! Oder nutzen Sie die Möglichkeiten der brieflichen Abstimmung – unter www.icking.de … Bürgerentscheid … Antrag auf Abstimmungsschein können Sie die Briefwahlunterlagen erstmals auch online anfordern!

Mit nachbarschaftlichen Grüßen
Ihre Initiative „Unser Icking“

Bernhard Schmittmann    Gerhard Haisch    Philipp von Braunschweig